Fünf Kriterien, um „Fairtrade-Stadt“, „Fairtrade-Kreis“ oder „Fairtrade- Gemeinde“ zu werden

1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der
Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-
Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet
werden. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt/Gemeinde/Kreis
den Titel „Fairtrade Stadt“ (bzw. Gemeinde/Kreis) anzustreben.

2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur
„Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.

3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus
Fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden
Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.

4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen
werden Fairtrade-Produkte verwendet werden und es werden dort
Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.

5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur
Fairtrade-Stadt.


Am Ziel: Nach Erfüllung aller Kriterien und Prüfung durch TransFair e.V. wird der Titel
„Fairtrade Stadt“ (bzw. Gemeinde/Kreis) für zunächst 2 Jahre vergeben. Danach erfolgt eine
Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind und eine Erneuerung des Titels um weitere 4 Jahre.